AGB Gästezimmer

AGB für Hotelaufnahme (2014)
Beherbergungsvertrag


I. Geltungsbereich


1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern in der Gutsschänke Sankt Annagut zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von der Gutsschänke Sankt Annagut für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die
Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Gutsschänke Sankt Annagut und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss; Verjährung


1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch
die Gutsschänke Sankt Annagut zustande. Der Gutsschänke Sankt Annagut steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.


2. Der Kunde ist verpflichtet, die Gutsschänke Sankt Annagut unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der Gutsschänke Sankt Annagut und/oder dem Weingut Sankt Annaberg in der Öffentlichkeit zu gefährden.


3. Alle Ansprüche gegen die Gutsschänke Sankt Annagut verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Gutsschänke Sankt Annagut beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von der Gutsschänke Sankt Annagut zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Gutsschänke Sankt Annagut beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von der Gutsschänke Sankt Annagut verauslagt werden.


2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.


3. Die Gutsschänke Sankt Annagut kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.


4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an die Gutsschänke Sankt Annagut zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.


6. Die Gutsschänke Sankt Annagut ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

7. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Gutsschänke Sankt Annagut berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8. Die Gutsschänke Sankt Annagut ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.

9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von der Gutsschänke Sankt Annagut aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von
der Gutsschänke Sankt Annagut


1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Gutsschänke Sankt Annagut geschlossenem Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Gutsschänke Sankt Annagut der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von der Gutsschänke Sankt Annagut auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der Gutsschänke Sankt Annagut in Textform ausübt.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt die Gutsschänke Sankt Annagut einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Gutsschänke Sankt Annagut den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Gutsschänke Sankt Annagut hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann die Gutsschänke Sankt Annagut die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.

  • Eine Stornierung bis 30 Tage vor Anreise ist kostenfrei.
  • Bei einer Stornierung 29 bis 10 Tage vor Anreise ist das Hotelberechtigt, 60% des vereinbarten Zimmerpreises, mit oder ohne Frühstück, als Stornokosten zu berechnen.
  • Bei einer Stornierung 9 Tage bis 1 Tag vor Anreise ist das Hotel berechtigt, 80% des vereinbarten Zimmerpreises, mit oder ohne Frühstück, als Stornokosten zu berechnen.
  • Bei einer Stornierung am Tag der Anreise bzw. Nichtanreise ist das Hotel berechtigt 90% des vereinbarten Zimmerpreises, mit oder ohne Frühstück, als Stornokosten zu berechnen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt der Gutsschänke Sankt Annagut, nicht genehmigte Veranstaltungen


1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Gutsschänke Sankt Annagut bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von der Gutsschänke Sankt Annagut mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von der Gutsschänke Sankt Annagut mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.


2. Ferner ist die Gutsschänke Sankt Annagut berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere von der Gutsschänke Sankt Annagut nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
  • Die Gutsschänke Sankt Annagut begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der Gutsschänke Sankt Annagut in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von der Gutsschänke Sankt Annagut zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
  • eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Gutsschänke Sankt Annagut gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.

3. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche
Veranstaltungen kann die Gutsschänke Sankt Annagut unterbinden bzw. abbrechen.

4. Der berechtigte Rücktritt der Gutsschänke Sankt Annagut oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von der Gutsschänke Sankt Annagut gegen den Kunden bestehen, so kann die Gutsschänke Sankt Annagut den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 3 bis 6 gelten in diesem Fall entsprechend.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe


1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat die Gutsschänke Sankt Annagut das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen die Gutsschänke Sankt Annagut herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Gutsschänke Sankt Annagut spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Gutsschänke Sankt Annagut aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass die Gutsschänke Sankt Annagut kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung der Gutsschänke Sankt Annagut


1. Die Gutsschänke Sankt Annagut haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet die Gutsschänke Sankt Annagut für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gutsschänke Sankt Annagut beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Gutsschänke Sankt Annagut beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Eine Pflichtverletzung von der Gutsschänke Sankt Annagut steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Gutsschänke Sankt Annagut auftreten, wird die Gutsschänke Sankt Annagut bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Gutsschänke Sankt Annagut rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet die Gutsschänke Sankt Annagut dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit der Gutsschänke Sankt Annagut zu treffen.

3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und
Kosten des Kunden nachgesandt. Die Gutsschänke Sankt Annagut bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung der Gutsschänke Sankt Annagut gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

4. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht der Gutsschänke Sankt Annagut besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Gutsschänke Sankt Annagut nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind der Gutsschänke Sankt Annagut unverzüglich anzuzeigen.

5. Weckaufträge werden von der Gutsschänke Sankt Annagut mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Die Gutsschänke Sankt Annagut übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung der Gutsschänke Sankt Annagut gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen


1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort der Gutsschänke Sankt Annagut, Burrweiler.


3. Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten - ausschließlicher Gerichtsstand Landau in der Pfalz. Die Gutsschänke Sankt Annagut kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Stand 01.03.2022

 

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